Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gladis nachfolgend (FG) genannt!

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln den Verkauf von Produkten, so wie teilweise Arbeitsvorgänge und Arbeits-Voraussetzungen für die von (FG) geleisteten Arbeiten. Infolge sind auch die im Angebot stehende Hinweise und Bedingungen zu beachten!

I. Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote der Firma (FG)  nachfolgend Verkäufer genannt erfolgen stets freibleibend und unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Die vom Kunden schriftlich bzw. telefonisch abgegebene Bestellung, ist für den Verkäufer (FG), ein bindendes Angebot und oder Auftrag. Eine bloße Eingangsbestätigung des Verkäufers stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen ausdrücklich annimmt bzw. den Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet oder die dazugehörige Dienstleistung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, in Einzelfällen nach seinem Ermessen eine zusätzliche schriftliche Bestellung des Kunden anzufordern. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer des Verkäufers.

3. Beauftragt der Endkunde/Kunde selbst ein Gewerk, dass in die Gewerke / Montage von (FG) mittelbar oder unmittelbar eingreift, haftet der Kunde für entstehende und kommende Schäden. Ausnahme, dies wird vorher schriftlich festgehalten und von (FG) schriftlich bestätigt. Es können keine Haftungsansprüche gegen (FG) geltend gemacht werden.

4. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Katalog Darstellungen bzw. Darstellungen anderer Art des Verkäufers sind mit Rücksicht auf etwaige technische Fortentwicklung und variable optische Gestaltung unverbindlich. Auch bereitgestellte oder vorliegende Muster, können vom Original abweichen. Die Farben auf den Prospekten und oder überlassenen Mustern, können abweichen.

II. Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Diese AGBs gelten ausschließlich und mit Abgabe der Bestellung (per Email, Post, Telefonanruf)  und oder Annahme eines Angebotes durch den Kunden, spätestens jedoch mit dem Empfang der Lieferung oder Leistung durch (FG) als vom Endkunden/Kunden angenommen.

III. Preise und Zahlungen

1 Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Geschäftssitz des Verkäufers und in Euro. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend. Maßgebend sind die am Tag der Bestellung jeweils gültigen Preise. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 15% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslöserecht (Kündigungs -oder Rücktrittsrecht) zu. Ausgenommen sind, die für den Kunden auf Maß angefertigten Produkte. Die bis dato entstanden Kosten für den Verkäufer, gehen zu Lasten des Käufers. Kostenvoranschläge für Instandsetzung und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

2. Die Kosten für Verpackung, Verladung, Versand und sonstige Nebenkosten sowie Fahrtkosten bei vor - Ort -Terminen sind, soweit nicht anders ausdrücklich angegeben ist, im Preis nicht eingeschlossen und werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Angegebene Versandkosten beziehen sich nur auf Sendungen innerhalb Deutschlands.

3. Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde. Der Verkäufer kann stattdessen verlangen, dass die Verpackung und der Erstattung von Nutzungsgebühren in gebrauchsfähigem Zustand, frachtfrei zurückzugeben sind.

4. unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zahlung einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

5. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem zugrunde liegenden Geschäft beruht.

7. Der Abzug von Skonto darf besonderer schriftlicher Vereinbarung durch (FG)

8. Der Verkäufer ist berechtigt, für seine Forderungen jederzeit Sicherheit zu verlangen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verstößt er schuldhaft gegen vertragswesentliche Verpflichtungen einschließlich dieser Bedingungen, so werden alle etwaigen sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden sofort fällig. Gleiches gilt, bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Falls der Kunde mit ihm obliegenden Verpflichtungen in Verzug gerät, ist der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 5 Werktage vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Liefergegenstand, Lieferung und Lieferfrist

1. Grundsätzlich sind alle bestellten Waren beim Verkäufer abzuholen. Versendungen und oder Zulieferungen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

2. Vom Verkäufer angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und insbesondere vorbehaltlich eigener Belieferung des Verkäufers und planmäßiger Transport -und Personalmöglichkeiten. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Ereignissen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen jeglicher Art, bei Mangel an Arbeitskräften, Rohmaterial bzw. Brennstoffen, bei Streiks und Aussperrungen sowie sonstigen Gründen, die zur Nichtverfügbarkeit der Ware führen, eingegangene Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu verschieben oder aufzuheben. Ein Verzugsschaden kann in solchen Fällen vom Kunden nicht geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

3. Ist ein fest vereinbarter Liefertermin überschritten, so steht dem Kunden unter Ausschluss der Bestimmungen des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat und innerhalb dieser Nachfrist die Lieferung nicht erfolgte. Ausgenommen sind auf Maß angefertigte Waren/Produkte und oder schwer erhältliche Artikel.

4. Wegen Änderungen an der Konstruktion und Ausführung, die der Verkäufer vor Auslieferung eines Auftrages an den betreffenden Liefergegenstand ganz allgemein vornimmt und die den Gebrauchswert des Liefergegenstandes in keiner Weise einschränken, kann eine Beanstandung nicht erfolgen.

5. Für Sonderanfertigungen bzw. Änderungen oder Anpassungen des Leistungsgegenstandes (sogenannte ungängige Teile) auf Veranlassung des Kunden besteht in jedem Fall eine Abnahme -und Vergütungspflicht.

6. Der Verkäufer ist berechtigt, Teile der vertragsgegenständlichen Leistungen nach freier Wahl auch von Subunternehmen erbringen zu lassen. Sofern diese nicht in die Gewerke von (FG) mittelbar oder unmittelbar eingreift, haftet der Kunde.

Siehe I. Angebot und Vertragsabschluss - Punkt 3

V. Versand und Übergang der Gefahr

1. Eine vereinbarte Lieferung erfolgt ab Geschäftssitz des Verkäufers bzw. Werk des Herstellers. Es besteht seitens (FG) Berechtigung zur Teilelieferungen. Am Geschäftssitz des Verkäufers vorhandene Ware, ist nach Information durch (FG) per Post, Telefon oder Email, durch den Kunden unverzüglich abzurufen oder abzuholen oder Abholen zu lassen. Die Ware kann auch nach vorheriger schriftlicher Absprache und Klärung der Kosten durch (FG) zugestellt werden.

2. Mit der Übergabe an den Kunden, an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transports bestimmte Person/en oder Anstalt, spätestens jedoch beim Verlassen des Geschäftssitzes bzw. Werkes, geht die Gefahr auf den Kunden über, soweit nichts anderes vertraglich bestimmt ist. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie eventuell Verpackung werden vom Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verrichtet.

VI. Sicherung (erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretungsklausel)

1. Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.

2. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung, Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall zur unmittelbaren und sofortigen Herausgabe an den Verkäufer oder von diesem, beauftragten Dritte. Der Käufer stimmt zu, dass bereits fest eingebaute Ware so lange Eigentum des Verkäufers ist, bis diese vollständig bezahlt wurde.

3.  Sofern der Verkäufer und der Kunde in laufender Geschäftsbeziehung stehen, gilt über Ziffer 2 hinaus, dass der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung bezahlt haben muss, damit das Eigentum auf ihn übergeht.

4. Der Kunde ist zu Verfügungen über die Vorbehaltsware nicht berechtigt, es sei denn, er ist für den Verkäufer erkennbar Weiterverkäufer und befindet sich nicht in Zahlungsverzug.

5. Sofern der Kunde die Ware des Verkäufers im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter veräußert, tritt der Kunde seine sämtlichen Forderungen in Höhe der Forderungen des Verkäufers an diesen ab, die ihm (dem Kunden) gegen Dritte zustehen, einerlei, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung an einem oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, den Forderungseinzug selbst vorzunehmen, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur sonstigen Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall befugt. Er ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, unverzüglich seine Abnehmer zu unterrichten und die für die Einziehung erforderlichen Auskünfte zur erteilen, bzw. herauszugeben.

6. Eine Be.- bzw. Weiterverarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers, ohne diesen zu verpflichten. Werden zu Verarbeitung weitere Mittel Dritter eingesetzt, so erwirbt der Verkäufer an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der von ihm dazu gelieferten Sachen. Dies gilt auch im Falle der Vermischung oder Verbindung.

7. die Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden freigegeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Sicherheit durch Dritte oder durch sonstige Ereignisse hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

9. Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der in seinem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Erfüllung seiner Forderung durch den Kunden gefährdet ist oder der Kunde oder seine Abnehmer gegen die ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Der Kunde ermächtigt durch den Abschluss des Vertrages (und oder Annahme des Angebot) den Verkäufer zum Betreten des Gebäudes, Betriebes oder Lagers und zur Wegnahme der Ware. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches und die Pfändung eines im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Gegenstandes durch diesen, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers, insbesondere aus Schadensersatz entgangenen Gewinn, sowie wegen Verschlechterung oder Untergang der Sache bleiben unberührt.

VII. Gewährleistungsbestimmungen

1. Der Verkäufer übernimmt (oder leitet weiter)  die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, die vom Hersteller /Lieferanten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres von Gefahrübergang an. Dieses gilt nur, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

3. Normale Abnutzung fällt nicht unter die Gewährleistung, desgleichen nicht Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, z.B.im Poolbereich die Verwendung ungeeigneter oder falsch dosierter Chemikalien und oder falsche Handhabung der Chemikalien, falsche Wassertemperatur, mangelnde Wintervorbereitung, nicht eingehaltener Serviceintervalle oder sonstige Wartung und oder Wartungsintervalle. Dies beinhaltet auch die Bedienung elektronischer Bauteile so wie automatische Dosieranlagen und oder Anlagen die zur Wasseraufbereitung eingesetzt werden.

4. Ersatz für Folgeschäden, insbesondere Ersatz etwaiger Bearbeitungskosten. Aufwendungen oder Verwendungen seitens des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies betrifft nicht die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.

5. Die Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass während der Gewährleistungsfrist keinerlei Ersatzteile oder Chemikalien fremder Herkunft verwendet und keine Eingriffe von dritter Hand vorgenommen werden/wurden und das sofort bei der gebotenen Mängelanzeige ausdrücklich und schriftlich kostenlose Instandsetzung (innerhalb der Garantie des vom Hersteller vorgegebenen Zeitraumes) verlangt wird.

6. Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht, bei Vorliegen eines Sach- oder Werkmangels zunächst bis zu zweimal nachzubessern. Dem Kunden ist jedoch bei Fehlschlägen der Nachbesserung ein Minderungsrecht oder, wenn nicht eine Bauleistung, Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, vorbehalten. Außer die für Ihn auf Maß angefertigte Teile und oder Produkt/e und oder Ware, die zum Anschluss und Verarbeitung notwendig sind und oder waren!

7. Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.

8. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Paragraphen 14 BGB, setzen Mängel Ansprüche des Kunden voraus, dass er seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

VIII. Haftungsausschluss / -Beschränkung

1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware bzw. Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden durchschnittlicher Art, sofern nicht Ansprüche aus Produkthaftung, Garantie oder Schäden wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens betroffen sind.

2. Hinsichtlich leicht fahrlässiger Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten ohne Gefährdung der Durchführung des Vertrages, haftet der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen nicht, sofern nicht Ansprüche aus Produkthaftung, Garantie oder Schäden wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens betroffen sind.

Der Kunde selbst ist Verantwortlich dafür, regelmäßig den Technikraum und oder sichtbare teile des Beckens (davor oder dahinter) zu kontrollieren und uns bei Veränderungen frühzeitig zu Informieren.

IX. Allgemeine Bedingungen

1. Für alle Vereinbarungen und Rechtsbehandlungen gilt sowohl für den Verkäufer als auch für den Kunden ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (CISG)

2. Im Falle der Unwegsamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Soweit infolge der einschlägigen Rechtsprechung des BGH eine Lieferbedingung in ihrem Rechtsstand zweifelhaft sein sollte, so ist diese im Rahmen der Leitsätze des BGH auszulegen und als derart vereinbart anzusehen.

3. Als Erfüllungsort der Leistungen und Rechtsbehandlung gilt der Geschäftssitz des Verkäufers. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlich Gerichtsstand Karlsruhe. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im/zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort!

X. Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

1.Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen: Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Handynummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, DE-Nummer und weitere von Ihnen freiwillig (FG) zur Verfügung gestellten Daten.

Sie haben uns diese Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:

Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Hinweisen bezüglich unserer bei Ihnen eingebauten Produkte, Angeboten, Rechnungen, Buchhaltungstechnische Schreiben, Werbeprospekten, Newsletter und Neuigkeiten (in Papier- und oder elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung. Sie stimmen zu, Ihre Adressaten dann an Dritte weiterzugeben, wenn es um Zusendung von Waren und Produkten und oder Produkthinweisen geht, die im Zusammenhang Ihrer Bestellung/en stehen. Gemeint sind, Zulieferer und oder Lieferanten von (FG) sowie externer wie  DHL, Post, UPS, Hermes, Frachtunternehmen, Speditionen, Internetanbieter und oder anderen und oder zukünftigen Lieferservices!

2. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen

Wir speichern Ihre Daten 12 Monate, danach werden die Daten sofern sie nicht die Löschung schriftlich, per E-Mail oder Post beantragt haben, um weitere 12 Monate verlängert. Für diese Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran.

3. Weitergabe der Daten:

WirgebenIhreDaten an folgendeEmpfängerauchaußerhalbder EU bzw. desEWR an die Lieferanten falls notwendigweiter, mitdenenwirzusammenarbeitenundzwar in (Frankreich, Italien, Spanien, BeNeLux, Monaco). DasangemesseneSchutzniveauergibtsichauseinemAngemessenheitsbeschlussderEuropäischenKommissionnach Art 45 DSGVO

4. Widerruf:

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte per Email an (FG) Eine Löschung Ihrer daten kann Ver.- und bearbeitungsbedingt 4-8 Wochen dauern.

XI. Rechtsbehelfsbelehrung

1.Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Deutschland ist: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bfdi.bund.de dafür zuständig. 

Stand: Januar 2020


Gladis Schwimmbadtechnik GmbH
Schwimmbad und Wellness-Anlagen

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